Kursgebühren

Welche Sprachkurse sind kostenfrei?

  1. Alle Polnischkurse sind aufgrund der besonderen Rolle der polnischen Sprache kostenfrei.
  2. Kostenfrei bleiben folgende Oberstufenkurse:
    1. Für Kulturwissenschaften und Internationale Betriebswirtschaftslehre:
      Bis zum Erreichen der Zertifikatsstufe pro Sprache 2 Oberstufenkurse, d.h. insgesamt 4 Oberstufenkurse. Bei Direktzulassung zur Prüfung Unicert II/Abschluss der allgemeinsprachlichen Ausbildung bzw. zur Zertifikatsstufe entfällt die entsprechende Anzahl an kostenfreien Oberstufenkursen.
      (Bsp.: Sie lernen Russisch und Englisch. In Englisch werden Sie aufgrund des Einstufungstests direkt zur Prüfung zum Abschluss der allgemeinsprachlichen Ausbildung zugelassen. In Russisch werden Sie in die Oberstufe eingestuft. Die Oberstufenkurse in Russisch und die Zertifikatsstufe in Englisch sind dann für Sie kostenfrei.)
    2. Für Jura:
      Die Oberstufenkurse sind alle kostenpflichtig, bis auf die neu für Jura eingeführten Spezialkurse, welche kostenfrei sind.
    3. Für alle anderen Studiengänge gilt:
      Bis zum Erreichen der Zertifikatsstufe sind 2 Oberstufenkurse für Sie kostenfrei.
      Zwei Zertifikatskurse pro Sprache sind kostenfrei.

Welche Kurse sind kostenpflichtig?

  1. Alle von der viadrina sprachen gmbh im Auftrag des Sprachenzentrums veranstalteten Kurse (Grundstufe 1a, 1b und Mittelstufe Englisch, außer Polnisch) kosten 125 Euro (4 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche). Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt über die viadrina sprachen gmbh: http://www.viadrina-sprachen.com/
  2. Für die Mittelstufenkurse (4 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche) wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
  3. Für Oberstufenkurse (2 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche) wird nur dann eine Gebühr von 25 Euro erhoben, wenn sie im Curriculum Ihres Studienganges nicht vorgesehen sind.
  4. Die Wiederholung einer Kursstufe ist für Kurse des Sprachenzentrums kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr von 50 Euro (4 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche) bzw. 25 Euro (2 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche) erhoben.
    Für Kurse der viadrina sprachen gmbh wird bei Wiederholung die gesamte Gebühr fällig.
  5. Die neu eingeführten Jura-Kurse stehen, wenn Plätze frei sind (Jura-Studierende haben Vorrang), auch für andere Studiengänge offen. Die Kosten betragen dann 25 Euro.

Wie zahle ich für die Sprachkurse?

  1. Die vom Sprachenzentrum veranstalteten Kurse können Sie nur per Lastschrift bezahlen.
  2. Für Kurse der viadrina sprachen gmbh zahlen Sie in bar direkt im Büro in der Spiekerstraße 11a (Haus III, Raum 204). Informationen zu Öffnungszeiten und Zahlungsterminen finden Sie hier: http://www.viadrina-sprachen.com/

Welche bereits besuchten Kurse werden angerechnet?

Ausgangspunkt zur Berechnung Ihres Kostenbeitrages zur Sprachausbildung ist das Sommersemester 2004, d.h. Kurse, die Sie vor dem Sommersemester 2004 belegt haben, werden nicht mitgerechnet.

Welche Regelungen gelten für Stornierungen und Rücktritt?

  1. Wenn Sie einen Kursplatz erhalten haben, jedoch nicht am Kurs teilnehmen möchten/können, dann müssen Sie diesen Kursplatz bis zum Freitag der 2. Unterrichtswoche stornieren. Die Stornierung kann online vorgenommen werden. Ohne Stornierung müssen Sie für diesen Kurs bezahlen (bei kostenpflichtigen Kursen) oder er wird auf Ihr Kontingent an kostenfreien Kursen angerechnet. (Kurse der sprachen gmbh müssen bis  zum Freitag der 2. Unterrichtswoche direkt im Büro in der Spiekerstraße storniert werden.)
  2. Nach Kursbeginn kann der Kurs nur bei Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest) abgebrochen werden. Nur in diesem Falle wird die Kursgebühr erstattet bzw. der Kurs nicht auf Ihr kostenfreies Kontingent angerechnet.
  3. Die gesonderten Regelungen für die Kurse der viadrina sprachen gmbh finden Sie unter www.viadrina-sprachen.com/agbs.html (Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Wintersemester 2008/2009)

Regelung für Austausch- und Programmstudierende

Austausch- und Programmstudierenden können pro Semester kostenfrei an einem Deutschkurs teilnehmen. Der Einstufungstest entscheidet über das Niveau. Kurse in anderen Sprachen sind kostenpflichtig.

Fragen vor der Anmeldung

Bevor Sie sich zu den Sprachkursen anmelden stellen Sie sich bitte folgende Fragen:

  1. Habe ich die Berechtigung, mich für eine bestimmte Kursstufe anzumelden? Die Berechtigung erwerben Sie entweder durch den Einstufungstest oder dadurch, dass Sie die vorherige Stufe abgeschlossen haben. Einstufungstests gelten für 2 Semester.
  2. Für ausländische Studierende: Habe ich die DSH schon endgültig bestanden? Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie außer an Deutschkursen nicht an Sprachkursen teilnehmen.
  3. Für Studierende, die sich für Zertifikatskurse anmelden möchten: Habe ich schon die Prüfung UNIcert® II/Abschluss der allgemeinsprachlichen Ausbildung abgeschlossen und bin ich schon mindestens im 2. Fachsemester?
  4. Für Studierende, die von einem Auslandsaufenthalt zurückgekehrt sind: Kann ich eventuell eine Stufe überspringen? Bitte sprechen Sie mit dem entsprechenden Lektorat und stellen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag, aus dem ihr Sprachniveau hervorgeht, das Sie in der Zwischenzeit erreicht haben.
  5. Bringe ich evtl. Sprachkenntnisse in Sprachen mit, die nicht an der Viadrina angeboten werden? Wenden Sie sich zuerst mit einer kurzen Anfrage an: sz@euv-frankfurt-o.de. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Besprechung von Anerkennungsverfahren.